HÄ? Kinderrechte-kon-ven-was?
Was sind eigentlich Kinderrechte?
Kinderrechte wurden beschlossen, um Kinder weltweit zu schützen und ihnen ein gutes und schönes Leben zu ermöglichen. Vor 30 Jahren wurde in Polen ein Kinderrechte-Vertrag bestimmt. Aber was heißt jetzt dieses „Konvention“?
Eine Konvention ist eine Übereinkunft zwischen Menschen. Hier ist eine Übereinkunft zwischen mehreren Ländern gemeint, die einen gemeinsamen Vertrag geschlossen haben. Alle Länder, die den Vertrag unterschreiben, versprechen damit, dass sie sich an die gemeinsamen Regeln des Vertrages halten wollen.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist eigentlich nur ein anderes Wort für Kinderrechte. Diese Konvention kann bestimmen, was Kindern zusteht, also worauf sie ein Recht haben: das heißt, was sie bekommen, ohne dass sie irgendwas dafür machen müssen. Vor allem bestimmt sie auch, was Erwachsene, Sorgeberechtigte, Eltern und Politiker*innen Kindern geben müssen und was verboten ist. Sie besteht aus vielen sogenannten ‚Artikeln‘, in denen es um verschiedene Themen geht. In Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention geht es zum Beispiel darum, dass die Kinderrechte für alle Kinder gelten und kein Kind schlechter behandelt werden darf. Das klingt doch erstmal ziemlich cool – oder?
So einfach ist es leider nicht. Deutschland hat zum Beispiel die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben, aber es wird nicht genug auf die Kinderrechte geachtet und nicht genug geschaut, ob sich alle Menschen an die Kinderrechte halten. Sie werden oft noch nicht als gleich wichtig wie die Erwachsenen-Rechte behandelt; das ist sehr ungerecht! Seit vielen Jahren wollen verschiedene deutsche Kinderrechts-Organisationen genau das ändern. Dazu gehört auch das Projekt KidsCourage, denn wir möchten die UN-Kinderrechtskonvention bei Kindern in der Grundschule bekannter machen!
Du interessierst dich für die Kinderrechte? Wir möchten dir einige wichtige Artikel hier vorstellen!
Artikel 2 – Recht auf Nicht-Diskriminierung
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Dieser Artikel verbietet die Diskriminierung. Diskriminierung bedeutet Benachteiligung. Kein Kind darf benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Dafür müssen alle gemeinsam sorgen.
Artikel 16 – Schutz der Privatsphäre
Kinder haben das Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Kinder sollen ihre persönlichen Gedanken und auch Geheimnisse aufschreiben und austauschen dürfen. Niemand darf ohne Erlaubnis private Briefe, SMS, Tagebucheinträge oder Mails lesen undauch nicht in das Zimmer eindringen.
Artikel 23 – Recht auf Teilhabe
Kinder mit Behinderung oder Beeinträchtigung haben ein Recht auf besonderen Schutz und besondere Förderung, damit sie genauso Leben können, wie Kinder ohne Behinderung/ Beeinträchtigung. Sie sollen in ihrer Selbstständigkeit gefördert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Braille-Schrift an öffentlichen Orten angebracht sein muss, damit auch blinde Kinder wichtige Informationen erhalten können.
Artikel 19 – Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung
Die Regierung sorgt dafür, dass jedes Kind beschützt wird vor Gewalt, Misshandlung, Ausbeutung und Vernachlässigung durch die Eltern oder andere Menschen, die sich um das Kind kümmern sollen. Gewalt passiert nicht nur körperlich, sondern auch durch Worte und Blicke. Wenn ein Kind „Stopp“ sagt, muss das akzeptiert werden.
Artikel 31 – Das Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel
Kinder haben ein Recht auf Spiel, Ruhe und Freizeit. Niemand darf ihnen verbieten sich auszuruhen und Dinge zu machen, die ihnen viel Spaß bringen. Natürlich nur, wenn diese Dinge nicht andere Menschen verletzen. Außerdem sollen viele Spielmöglichkeiten für Kinder geschaffen werden: Zum Beispiel Machmit-Museen, schöne Spielplätze oder Kunstkurse extra für Kinder.
Artikel 22 und 38 – Kinder auf der Flucht und Verbot von Kindern im Krieg
Geflüchtete Kinder haben das Recht auf besonderen Schutz. Ihr Asylantrag darf zum Beispiel nicht so schnell wie bei Erwachsenen abgelehnt werden. Außerdem steht in den Kinderrechten, dass Kinder nicht als Kindersoldaten eingesetzt werden dürfen (zumindest nicht, wenn sie unter 15 Jahre alt sind).
Artikel 28 – Das Recht auf Bildung
Jedes Kind genießt das Recht auf Bildung. Deshalb sind die Regierungen dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Kinder kostenlos zur Grundschule gehen können. Und auch müssen! Außerdem soll es allen Kindern möglich sein, an eine Hochschule zu gehen, wenn sie das möchten.
Artikel 24 – Recht auf Gesundheit
Alle Kinder haben das Recht vor Krankheiten geschützt und im Krankheitsfall behandelt zu werden. Dafür muss die Regierung sorgen. Dazu gehört auch, dass alle Kinder Zugang zu ausreichender und gesunder Nahrung und ärztlicher Versorgung haben.
Artikel 12 und 13 – Recht auf eine eigene Meinung und das Recht auf freie Meinungsäußerung & Zugang zu Informationen
Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung. Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und diese zu verbreiten. Es ist auch festgehalten, dass es öffentliche Medien extra für Kinder geben soll: Zum Beispiel Kindernachrichten. Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.